1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer. Sämtliche Änderungen bedürfen der Textform. Sofern der Auftraggeber diese AGB bereits bei einer vorherigen Beauftragung wirksam einbezogen erhalten hat, gelten sie auch für Folgeaufträge, die in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp, Facebook, Instagram oder das Kontaktformular der Website https://www.tobias-soelch.de) erteilt werden, ohne dass die AGB erneut gesondert übersandt werden müssen.
Der Auftragnehmer hält die AGB dauerhaft abrufbar bereit und kann sie dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit erneut in Textform übermitteln.
Hinweis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.“
2. Auftrag
Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung des Auftraggebers erhalten hat, eine Anzahlung geleistet wurde, oder eine Vorkasse-Rechnung überwiesen wurde und auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
3. Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Eine Übertragung des Urheberrechts ist ausgeschlossen.
4. Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält an den finalen, im jeweiligen Angebot/Auftrag vereinbarten Werken die dort beschriebenen Nutzungsrechte (insbesondere räumlich, zeitlich, inhaltlich, medial sowie Exklusivität). Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher offenen Forderungen.
Entwürfe, Skizzen, Präsentationen, Mockups, Figma-Links und vergleichbare Abstimmungsunterlagen sind nicht zur Nutzung bestimmt; an ihnen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen der Nutzungsrechte bedürfen der Textform.
5. Vergütung / Zusatzleistungen / Tools
Der Auftraggeber zahlt nicht lediglich das Endergebnis, sondern den gesamten Arbeitsprozess. Hierzu gehören auch administrative Tätigkeiten und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer sowie Dritten, sofern diese eingebunden werden müssen.
Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot/Auftrag. Zusatzleistungen (z. B. Barrierefreiheit, AGB-Erstellung, Spezialfunktionen wie Buchungstools, Tracking/Marketing-Pixel, zusätzliche Inhalte, zusätzliche Entwürfe/Korrekturen, Content-Erstellung durch Dritte, oder ähnliches) werden nur nach vorheriger Abstimmung und Bestätigung in Textform erbracht und separat vergütet (nach Vereinbarung oder Aufwand).
Der Auftragnehmer kann zur Unterstützung digitale Tools (inkl. KI-gestützter Tools) einsetzen, z. B. für Textprüfung, Strukturierung oder Qualitätssicherung. Vertrauliche Inhalte oder personenbezogene Daten des Auftraggebers werden dabei nur in datensparsamem Umfang und nur soweit erforderlich verarbeitet; auf Wunsch des Auftraggebers erfolgt eine Abstimmung in Textform vor dem Einsatz.
6. Zahlungen
Rechnungen, unabhängig ob Anzahlung, Abschlussrechnung, Abschlagrechnung, oder Vorkasse-Rechnung, müssen binnen 14 Kalendertage ab Erhalt der Rechnung erfolgen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
7. Haftung
Der Auftragnehmer handelt immer nach bestem Wissen und Gewissen. Zusätzlich werden Tools verwendet, die Texte und Inhalte auf ihre Richtigkeit prüfen. Vor Abschluss eines jeden Auftrags wird dem Auftraggeber das Werk zur Prüfung zur Verfügung gestellt und bedarf einer Abnahme/Freigabe in Textform (z. B. E-Mail oder WhatsApp). Der Auftraggeber ist verpflichtet, das bereitgestellte Werk unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen in Textform etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion).
Mit der Freigabe/Abnahme bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit und Freigabe der Inhalte (Texte, Daten, rechtliche Angaben, Bildmaterial), soweit diese vom Auftraggeber geliefert oder von ihm freigegeben wurden. Für nachträgliche inhaltliche Änderungen oder rechtliche Anpassungen nach Freigabe ist – sofern nicht anders vereinbart – der Auftraggeber verantwortlich.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
8. Deadline / Auftragsdauer
Sofern vom Auftraggeber keine Deadline vorgegeben wird, welche vom Auftragnehmer bestätigt wurde, liegt keine Deadline vor. Es kann im Nachhinein eine Deadline festgelegt werden. Diese muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.
Sofern keine Deadline vorhanden, wird dem Auftraggeber immer zu Beginn eines Auftrags eine Zeitplanung mitgeteilt.
Deadlines und Zeitplanungen können sich unter dem Einfluss höherer Gewalt verschieben und führen nicht zum Vertragsbruch. Auch im Falle von schwerer Krankheit, Störung der Telekommunikation, des Computers oder der Software können sich Deadlines und Zeitplanungen um die entsprechende Zeit verlängern.
9. Mitwirkungspflicht
Mit dem Zustandekommen des Auftrags stimmt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien (z. B. Inhalte, Texte, Vorstellungen, Wünsche, Bilder, Grafiken, Symbole) in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er die erforderlichen Rechte an den übergebenen Materialien besitzt und deren Weiterverarbeitung gestattet ist.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Rückfragen, Absprachen und Abnahmen in angemessener Zeit mitzuwirken. Bleiben erforderliche Mitwirkungen aus, verlängern sich vereinbarte Zeitpläne/Deadlines entsprechend. Sofern der Auftraggeber trotz Erinnerung in Textform nicht mitwirkt und die Leistungserbringung dadurch über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nicht fortgeführt werden kann, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu beenden. In diesem Fall gilt Ziffer 10 entsprechend.
10. Vorzeitige Beendigung eines Auftrags
10.1 Beendigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen Auftrag jederzeit vorzeitig beenden. Der Auftragnehmer erstellt eine
Schlussrechnung.
Soweit die beauftragte Leistung als Werkleistung einzuordnen ist (z. B. Logo, Screendesign, Website-Umsetzung oder vergleichbare Erstellung eines konkreten Ergebnisses), kann der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
Soweit im Rahmen eines Auftrags mehrere Werke/Leistungen beauftragt sind und hiervon bereits final abgenommene Teilleistungen vorliegen, bleiben die hierfür vereinbarten Vergütungen und Nutzungsrechte unberührt und werden entsprechend in der Schlussrechnung ausgewiesen.
10.2 Beendigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus wichtigem Grund vorzeitig beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegendem Vertrauensbruch, erheblichen Vertragsverstößen oder einer nachhaltigen Stagnation des Projekts, die der Auftraggeber zu vertreten hat. In diesem Fall gilt Ziffer 10.1 entsprechend.
11. Stagnation eines Auftrags
Von einem stagnierenden Auftrag wird gesprochen, wenn der Auftraggeber das Pausieren eines Auftrags in Textform kommuniziert und der Auftrag innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Pause nicht fortgesetzt wird.
In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund zu beenden. Es gilt Ziffer 10 entsprechend.
12. Stornierung von erteilten Aufträgen
Von einer Stornierung wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag noch nicht begonnen hat. Beendet der Auftraggeber den Auftrag vor Leistungsbeginn, gilt Ziffer 10 entsprechend.
13. Eigenwerbung & Referenzen
Der Auftragnehmer darf den Arbeitsprozess sowie das finale Werk zu Referenzzwecken (Portfolio/Website/Social Media) verwenden. Interne Details, vertrauliche Informationen oder Inhalte, die den Auftraggeber schädigen könnten, werden nicht veröffentlicht.
Sofern der Auftraggeber Einschränkungen wünscht (z. B. Sperrfrist, Freigabe vor Veröffentlichung, anonymisierte Darstellung), ist dies vor Veröffentlichung in Textform zu vereinbaren.
14. Übergabe
Die Übergabe der Dateien erfolgt immer wie im Auftrag vorgesehen. Eine Auslieferung der Rohdaten ist nicht, sofern nicht anders im Auftrag/Angebot vereinbart, vorgesehen.
15. Provider- und Internetdienstleistungen
15.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch den Auftragnehmer auch über Dritte erbracht werden.
15.2 Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für Ihn vom Auftragnehmer erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil angeblich fremde Rechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Auftraggebern wird der Auftragnehmer unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen.
15.3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der Organisation zur Domainvergabe, dem (DENIC), lediglich als Vermittler tätig. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggebern beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Medienberater hiermit frei.
15.4. Der Auftragnehmer weist den Auftraggebern durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
15.5. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf solche typischen Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
15.6 Webpräsentationen, (Entwurfs-/Workshop-Unterlagen): Webpräsentationen im Sinne dieser AGB sind Präsentationen, PDFs, Figma-Links, Entwurfsstände, Mockups und vergleichbare Unterlagen, die der Abstimmung dienen. An solchen Webpräsentationen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt; sie dürfen ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers in Textform weder veröffentlicht, vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder in eigener Umsetzung genutzt werden. Die Nutzungsrechte an finalen Werken (z. B. finaler Website, finalem Design) richten sich ausschließlich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Nutzungsrechte-Vereinbarung.
15.7. Vom Auftragnehmer erstellte Websites werden kompatibel für die aktuellen zurückliegenden zwei Browserversionen erstellt. Sollen die Websites auch ältere Browserversionen unterstützen oder kompatibel zum Internet Explorer oder anderen Browsern mit einem Verbreitungsgrad von weltweit unter 2% erstellt werden, bedarf es einer gesonderten vertraglich fixierten Vereinbarung.
16. Workshops
16.1 Datenschutz
Zur Durchführung von digitalen Workshops wird der Drittanbieter Google Meet verwendet. Es gelten hierbei die entsprechenden Datenschutzrichtilinien von Google selbst, welche unter dem folgenden Link im Detail aufgeführt sind: https://policies.google.com/privacy. Mit der Unterschrift eines Auftrags, welcher einen Workshop beinhaltet, oder mit der direkten Buchung eines Workshops,erklärt sich der Auftraggeber mit den Danteschutzbestimmung des Drittanbieters einverstanden.
16.2 Teilnahme
Um die Teilnahme zu gewährleisten, verpflichtet sich der Teilnehmer, sofern von ihm beeinflussbar, für eine stabile Internetverbindung zu sorgen, sodass der Workshop stattfinden kann. Der Teilnehmer erhält kurz vor Beginn, an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zu betreten des Workshops über Google Meet. Ein Google Konto ist hierfür nicht notwendig.
16.3 Bezahlung
Die Bezahlung von Workshop findet immer zu 100% per Vorkasse statt und bis zu 24 Stunden vor Workshop-Beginn auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein. Sofern dies nicht der Fall ist, liegt es im Ermessen des Auftragnehmers die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt zu akzeptieren oder einen neuen Terminvorschlag zu unterbreiten. Dies geschieht unter berücksichtig von Punkt 16.5.
16.4 Stornierung
Eine Stornierung des Workshops ist in Textform möglich. Bei Stornierung bis 7 Kalendertage vor dem Termin fallen keine Kosten an. Bei Stornierung weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin werden 50% des vereinbarten Workshop-Preises fällig. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen werden 100% fällig.
16.5 Terminverschiebung
Das Verschieben des Termins ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern der Termin noch 24 Stunden vor
Beginn des Workshops liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung kostenfrei unter Kulanzumständen zustimmen. Sofern der Beginn des Workshops weniger als 24 Stunden in der Zukunft liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung mit einer Berechnung von 55 Euro zzgl. MwSt. unter Kulanzumständen zustimmen
16.6 Materialien/Unterlagen
Sofern Unterlagen und Materialien im Zuge des Workshops oder in Verbindung mit dem Workshop, vor, währenddessen oder im Anschluss an den Workshop übergeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Information des Teilnehmers. Jedwede sonstige Nutzung, die Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung/Reproduktion sind untersagt.
16.7 Aufzeichnung
Eine Aufzeichnung des Workshops erfolgt nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Eine Nutzung der Aufzeichnung zu Eigenvermarktungszwecken erfolgt nur nach gesonderter ausdrücklicher Zustimmung in Textform.
17. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen, sollen die dieser an den nächsten gelegenen gesetzlichen Regelungen treten, welche im Sinne des Auftragnehmers und Auftraggebers gelegen hätten.
Ergänzend gilt: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
18. Sonderbedingungen für Managed Services (Lizenzen & Wartung)
18.1 Geltungsbereich: Dieser Abschnitt gilt ergänzend für alle Aufträge, die die Bereitstellung von Software-Lizenzen sowie technische Wartungsleistungen beinhalten.
18.2 Leistungsdurchführung: Die Wartung erfolgt einmal pro Quartal. Der Auftragnehmer führt hierbei alle verfügbaren System-Updates (WordPress-Core, Plugins, Themes) manuell durch und kontrolliert die Funktionsfähigkeit der Backup-Systeme. Eine Haftung für Fehler, Funktionsstörungen oder Sicherheitslücken, die durch die Software-Hersteller selbst verursacht werden, ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsregelungen sowie die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
18.3 Lizenzgebühren, Laufzeit & Reaktivierung: Die Bereitstellung von Software-Lizenzen sowie die Wartungsleistungen werden – sofern im Angebot/Projekt enthalten – für die Dauer von 12 Monaten ab Launch bzw. Übergabe erbracht. Nach Ablauf dieser 12 Monate endet der Managed-Service automatisch, sofern der Auftraggeber keine Verlängerung beauftragt.
Eine Verlängerung erfolgt jeweils für 12 Monate und wird jährlich im Voraus vergütet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber hierfür rechtzeitig eine Verlängerungsoption in Textform zur Verfügung. Erst mit Zahlung/Bestätigung der Verlängerung kommt die Verlängerung zustande. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf sowie über die Einstellung/Deaktivierung des Managed-Services in Textform (z. B. per E-Mail).
Bei Nichtverlängerung oder Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lizenzen zu deaktivieren sowie Wartungsleistungen einzustellen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über die Einstellung des Managed-Services in Textform (z. B. per E-Mail).
Für die technische Reaktivierung nach einer Deaktivierung aufgrund von Zahlungsverzug oder Nichtverlängerung wird eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro zzgl. MwSt. fällig.
18.4 Sonderregelung eRecht24: Das Nutzungsrecht an den über die Agentur-Lizenz bereitgestellten Inhalten (Rechtstexte wie Impressum/Datenschutz sowie Cookie-Banner) ist strikt an die aktive Vertragslaufzeit gebunden. Bei Nichtverlängerung, Kündigung eines ggf. separat vereinbarten Managed-Service-Zeitraums oder bei Zahlungsverzug erlischt dieses Nutzungsrecht sofort. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt und verpflichtet, diese Inhalte technisch zu entfernen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf sowie über die Einstellung/Deaktivierung des Managed-Services in Textform (z. B. per E-Mail).
18.5 Unabhängigkeit & Geschäftsaufgabe: Die Website wird nach Industriestandards erstellt, um eine Unabhängigkeit von der Person des Auftragnehmers zu gewährleisten. Der Auftraggeber kann jederzeit auf eigene Lizenzen umsteigen. Im Falle einer Geschäftsaufgabe des Auftragnehmers wird der Auftraggeber mindestens 3 Monate vorab informiert, um eine eigenständige Übernahme der Lizenzen zu
ermöglichen.
19. Sonderbedingungen für Sparring-Calls („Tacheles“)
19.1 Leistungsumfang: „Tacheles mit Tobias“ ist ein individueller Live-Sparring-Call (ca. 60 Minuten) zur Einschätzung/Einordnung eines Themas (z. B. Marke, Website, Positionierung, Außenwirkung, Angebot). Ein konkreter Erfolg oder ein bestimmtes Ergebnis wird nicht geschuldet. Es werden keine Unterlagen, Mitschnitte, Transkripte, Dokumentationen oder sonstige Deliverables bereitgestellt, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
19.2 Buchung, Zahlung, Terminreservierung: Der Termin wird erst nach vollständigem Zahlungseingang verbindlich reserviert. Erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach Terminbestätigung kein Zahlungseingang, kann der Auftragnehmer den Termin kostenfrei stornieren und den Slot wieder freigeben.
19.3 Stornierung/Verschiebung durch den Auftraggeber: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Terminbeginn möglich; bei bereits erfolgter Zahlung wird der Betrag erstattet. Eine Verschiebung ist nach Verfügbarkeit möglich; bei kurzfristigen Verschiebungen innerhalb von 48 Stunden kann der Auftragnehmer den Termin wie eine kurzfristige Stornierung behandeln.
19.4 Nichterscheinen: Erscheint der Auftraggeber ohne vorherige Mitteilung nicht zum Termin, wartet der Auftragnehmer maximal 10 Minuten. Danach gilt der Termin als stattgefunden; eine Erstattung erfolgt nicht.
19.5 Aufzeichnung: Der Auftragnehmer zeichnet den Call nicht auf und erstellt kein Transkript. Eine Aufzeichnung durch den Auftraggeber ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers in Textform zulässig und ausschließlich zur internen Nutzung bestimmt. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
19.6 Keine Rechts- oder Steuerberatung: Der Sparring-Call stellt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar. Der Auftraggeber bleibt für die rechtliche Bewertung und Umsetzung eigenverantwortlich.
19.7 Vorrang und Zielgruppe: Diese Sonderbedingungen gelten vorrangig für „Tacheles mit Tobias“. Im Übrigen gelten die AGB. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Stand: 10.03.2026
