1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Die AGB sind ebenfalls gültig für sämtliche Folgeaufträge sowie Vereinbarungen die über andere Kanäle wie Telefon, WhatsApp, Instagram Facebook oder das Kontaktformular der Website https://www.tobias-soelch.de geschlossen werden. Die AGB müssen im Zuge dessen nicht erneut und gesondert erwähnt werden.
Hinweis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2. Auftrag
Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung des Auftraggebers erhalten hat, eine Anzahlung geleistet wurde, oder eine Vorkasse-Rechnung überwiesen wurde und auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
3. Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Zahlung der reinen Leistung berechtigt nicht dazu, die daraus entstandenen Werke zu verwenden. Hierfür ist die Zahlung der Nutzungsrechte notwendig.
4. Nutzungsrecht
Nur mit einem erworbenen Nutzungsrecht ist die Verwendung des aus dem Auftrag entstandenen finalen Werkes genehmigt. Die Gebühren richten sich hierbei immer nach verschiedenen Faktoren, welche der Auftraggeber im Sinne der gewünschten Nutzung bestimmt. Sofern die Nutzung über die Einschränkungen hinweg gewünscht ist, kann dies auch nachträglich geändert werden. Bitte nehme hierzu Kontakt auf.
Ergänzend gilt: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher offenen Forderungen. Art und Umfang der Nutzung (insbesondere räumlich, zeitlich, inhaltlich, medial sowie Exklusivität) richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen der Nutzungsrechte bedürfen der Schriftform.
5.Vergütung
Der Auftraggeber zahlt nicht lediglich das Endergebnis, sondern den gesamten Arbeitsprozess. Hierzu gehören auch administrative Tätigkeiten und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Dritten sofern diese eingebunden werden müssen. Dem Auftragnehmer entstehen durch erhöhten Aufwand nur dann Mehrkosten, wenn diese vorab besprochen und vom Auftraggeber bestätigt wurden.
6. Zahlungen
Rechnungen, unabhängig ob Anzahlung, Abschlussrechnung, Abschlagrechnung, oder Vorkasse-Rechnung, müssen binnen 14 Kalendertage ab Erhalt der Rechnung erfolgen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail.
Ergänzend gilt: Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
7. Haftung
Der Auftragnehmer handelt immer nach
bestem Wissen und Gewissen. Zusätzlich werden Tools verwendet, die Texte auf ihre Richtigkeit prüfen. Vor Abschluss eines jeden Auftrags wird dem Auftraggeber das Werk zu Ansicht zur Verfügung gestellt und bedarf einer schriftlichen Abnahme (postalisch oder per E-Mail) seitens des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit des Werkes selbst sowie der Inhalte des Werkes. Ein Erstattungsanspruch bei der nachträglichen Sichtung etwaiger Unstimmigkeiten oder Fehler besteht nicht.
Ergänzend gilt: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das bereitgestellte Werk unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion). Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
8. Deadline / Auftragsdauer
Sofern vom Auftraggeber keine Deadline vorgegeben wird, welche vom Auftragnehmer bestätigt wurde, liegt keine Deadline vor. Es kann im Nachhinein eine Deadline festgelegt werden. Diese muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.
Sofern keine Deadline vorhanden, wird dem Auftraggeber immer zu Beginn eines Auftrags eine Zeitplanung mitgeteilt.
Deadlines und Zeitplanungen können sich unter dem Einfluss höherer Gewalt verschieben und führen nicht zum Vertragsbruch. Auch im Falle von schwerer Krankheit, Störung der Telekommunikation, des Computers oder der Software können sich Deadlines und Zeitplanungen um die entsprechende Zeit verlängern.
9. Mitwirkungspflicht
Mit dem Zustandekommen des Auftrags stimmt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer sämtliche Informationen wie Inhalte, Texte, Vorstellungen, Wünsche, Bilder, Grafiken, Symbole etc. in gängigen gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser die Rechte für die entsprechenden Daten besitzt und die Weiterverarbeitung dieser gestattet ist.
Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser bei entsprechenden Rückfragen, Absprachen, Abnahmen und Modalitäten des Auftrags zur Verfügung steht. Das Ausbleiben einer Rückmeldung, ohne Nennung von Gründen, kann nach 14 Kalendertagen (ab Beginn der Frist durch Fragestellung des Auftragnehmers) zur Folge haben, dass eine vereinbarte Deadline nicht weiter eingehalten werden kann. Des Weiteren kann der Auftragnehmer nach 30 Kalendertagen (ab Beginn der Fragestellung) den bestehenden Auftrag per sofort und somit vorzeitig beenden. Der Auftragnehmer rechnet im Zuge dessen die bisher getätigte Arbeit ab und stellt diese in Rechnung, sofern diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern es hierdurch zu einer Überzahlung gekommen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann.
Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung
der während des Auftrags entstandenen Werke
gestattet ist.
10. Vorzeitige Beendigung eines Auftrags
10.1 Beendigung durch den Auftraggeber
Von einer vorzeitigen Beendigung eines Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag bereits begonnen hat. Ein Auftrag kann jederzeit vorzeitig beendet werden. Eine Begründung hierfür ist nicht nötig. Der Auftragnehmer rechnet im Zuge dessen die bisher getätigte Arbeit ab und stellt diese in Rechnung, sofern diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern es hierdurch zu einer Überzahlung gekommen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann. Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung der während des Auftrags entstandenen Werke gestattet ist.
Ausgenommen hiervon sind Aufträge, welche mehrere Werke beinhalten. Sofern hiervon bereits fertige Werke vorliegen. In diesem Fall werden die dafür im Auftrag festgehaltenen Gebühren für die Nutzungsrechte berechnet und ebenfalls in Rechnung gestellt.
10.2 Beendigung durch den Auftragnehmer
Von einer vorzeitigen Beendigung eines Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag bereits begonnen hat. Ein Auftrag kann jederzeit, jedoch nur mit entsprechender Begründung vorzeitig beendet werden. Gründe hierfür können sein:
- Vertrauensbruch
- Vertragsbrüche
- Stagnierung des Auftrags
Der Auftragnehmer rechnet im Zuge
dessen die bisher getätigte Arbeit ab
und stellt diese in Rechnung, sofern
diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern
es hierdurch zu einer Überzahlung
gekommen ist, verpflichtet sich der
Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags
anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann.
Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung der während des Auftrags entstandenen Werke gestattet ist.
11. Stagnation eines Auftrags
Von einem stagnierenden Auftrag wird gesprochen, wenn der Auftraggeber das nötige Pausieren eines Auftrags kommuniziert, der Auftrag jedoch auch innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Pause nicht fortgesetzt werden kann.
12. Stornierung von erteilten Aufträgen
Von einer Stornierung eines erteilten Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag noch nicht begonnen hat. Das Stornieren eines Auftrags seitens des Auftraggebers ist nur unter Kulanzumständen möglich. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung. Das Berechnen einer Ausfallgebühr liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann 50% des im Auftrag vereinbarten Gesamtbetrages exkl. Gebühren für Nutzungsrechte nicht überschreiten.
13. Eigenwerbung & Referenzen
Der Arbeitsprozess bzgl. des Auftrags vom Auftraggeber darf zur Eigenvermarktung vom Auftragnehmer veröffentlich werden. Hierbei werden keine internen Details sowie Informationen, die das Veröffentlichen des Werkes vom Auftraggeber selbst beeinflussen könnten, preisgegeben. Der Auftraggeber kann jederzeit einfordern, dass gewisse Prozesse nicht präsentiert werden dürfen oder vorab gesichtet werden müssen. Hierfür ist der Auftragnehmer unaufgefordert vom Auftraggeber zu kontaktieren. Das Verwenden des finalen Werkes vom Auftragnehmer, zu eigenen Referenzzwecken sowie für die Eigenvermarktung und das eigene Portfolio ist grundlegend gestattet.
Es findet keine Veröffentlichung des finalen Werkes statt, bevor dieses nicht selbst vom Auftraggeber veröffentlich wurde. Entwürfe, Skizzen, Montagen, Mock-Up‘s, und Präsentationen sind während sowie auch nach dem Auftrag Eigentum des Auftragnehmers. Es besteht kein Anrecht auf die Aushändigung der Dateien gegenüber dem Auftraggeber. Ebenfalls ist es der Auftragnehmer jederzeit gestattet die genannten Werke zur Eigenvermarktung und zu Referenzzwecken zu verwenden.
Ergänzend gilt: Bei sensiblen Projekten können die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und/oder eine Sperrfrist für Veröffentlichungen in Schriftform vereinbaren.
14. Übergabe
Die Übergabe der Dateien erfolgt immer wie im Auftrag vorgesehen. Eine Auslieferung der Rohdaten ist nicht, sofern nicht anders im Auftrag/Angebot vereinbart, vorgesehen.
15. Provider- und Internetdienstleistungen
15.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch den Auftragnehmer auch über Dritte erbracht werden.
15.2. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für Ihn vom Auftragnehmer erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil angeblich fremde Rechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Auftraggebern wird der Auftragnehmer unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Auftragnehmer die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
15.3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der Organisation zur Domainvergabe, dem (DENIC), lediglich als Vermittler tätig. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggebern beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Medienberater hiermit frei.
15.4. Der Auftragnehmer weist den Auftraggebern durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
15.2. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf solche typischen Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
15.6. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Auftraggeber ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
15.7. Vom Auftragnehmer erstellte Websites werden kompatibel für die aktuellen zurückliegenden zwei Browserversionen erstellt. Sollen die Websites auch ältere Browserversionen unterstützen oder kompatibel zum Internet Explorer oder anderen Browsern mit einem Verbreitungsgrad von weltweit unter 2% erstellt werden, bedarf es einer gesonderten vertraglich fixierten Vereinbarung.
16. Workshops
16.1 Datenschutz
Zur Durchführung von digitalen Workshops wird der Drittanbieter Google Meet verwendet. Es gelten hierbei die entsprechenden Datenschutzrichtilinien von Google selbst, welche unter dem folgenden Link im Detail aufgeführt sind: https://policies.google.com/privacy. Mit der Unterschrift eines Auftrags, welcher einen Workshop beinhaltet, oder mit der direkten Buchung eines Workshops,erklärt sich der Auftraggeber mit den Danteschutzbestimmung des Drittanbieters einverstanden.
16.2 Teilnahme
Um die Teilnahme zu gewährleisten, verpflichtet sich der Teilnehmer, sofern von ihm beeinflussbar, für eine stabile Internetverbindung zu sorgen, sodass der Workshop stattfinden kann. Der Teilnehmer erhält kurz vor Beginn, an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zu betreten des Workshops über Google Meet. Ein Google Konto ist hierfür nicht notwendig.
16.3 Bezahlung
Die Bezahlung von Workshop findet immer zu 100% per Vorkasse statt und bis zu 24 Stunden vor Workshop-Beginn auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein. Sofern dies nicht der Fall ist, liegt es im Ermessen des Auftragnehmers die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt zu akzeptieren oder einen neuen Terminvorschlag zu unterbreiten. Dies geschieht unter berücksichtig von Punkt 16.5.
16.4 Stornierung
Von einer Stornierung eines erteilten Auftrages, welcher einen Workshop beinhaltet, oder eines gebuchten Workshops, wird gesprochen, wenn der Workshop noch nicht begonnen hat. Das Stornieren eines Auftrags seitens des Auftraggebers ist nur unter Kulanzumständen möglich. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung. Das Berechnen einer Ausfallgebühr liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann 50% des im Auftrag vereinbarten Gesamtbetrages nicht überschreiten.
16.5 Terminverschiebung
Das Verschieben des Termins ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern der Termin noch 24 Stunden vor Beginn des Workshops liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung kostenfrei unter Kulanzumständen zustimmen. Sofern der Beginn des Workshops weniger als 24 Stunden in der Zukunft liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung mit einer Berechnung von 55 Euro zzgl. MwSt. unter Kulanzumständen zustimmen.
16.6 Materialien/Unterlagen
Sofern Unterlagen und Materialien im Zuge des Workshops oder in Verbindung mit dem Workshop, vor, währenddessen oder im Anschluss an den Workshop übergeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Information des Teilnehmers. Jedwede sonstige Nutzung, die Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung/Reproduktion sind untersagt.
16.7 Aufzeichnung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich mit dem Buchen des Workshops oder der Erteilung des Auftrags berechtigt den Workshop aufzuzeichnen und zu anderen Schulungszwecken oder zur Eigenvermarktung zu nutzen. Sofern dies von Auftraggeber nicht gewünscht ist, kann der Aufzeichnung jeder Zeit, auch im Nachgang an den Workshop, widersprochen werden.
17. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen, sollen die dieser an den nächsten gelegenen gesetzlichen Regelungen treten, welche im Sinne des Auftragnehmers und Auftraggebers gelegen hätten.
Ergänzend gilt: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: 20.08.2025
1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Die AGB sind ebenfalls gültig für sämtliche Folgeaufträge sowie Vereinbarungen die über andere Kanäle wie Telefon, WhatsApp, Instagram Facebook oder das Kontaktformular der Website https://www.tobias-soelch.de geschlossen werden. Die AGB müssen im Zuge dessen nicht erneut und gesondert erwähnt werden.
Hinweis: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
2. Auftrag
Ein Auftrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Auftragsbestätigung des Auftraggebers erhalten hat, eine Anzahlung geleistet wurde, oder eine Vorkasse-Rechnung überwiesen wurde und auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen ist.
3. Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Die Zahlung der reinen Leistung berechtigt nicht dazu, die daraus entstandenen Werke zu verwenden. Hierfür ist die Zahlung der Nutzungsrechte notwendig.
4. Nutzungsrecht
Nur mit einem erworbenen Nutzungsrecht ist die Verwendung des aus dem Auftrag entstandenen finalen Werkes genehmigt. Die Gebühren richten sich hierbei immer nach verschiedenen Faktoren, welche der Auftraggeber im Sinne der gewünschten Nutzung bestimmt. Sofern die Nutzung über die Einschränkungen hinweg gewünscht ist, kann dies auch nachträglich geändert werden. Bitte nehme hierzu Kontakt auf.
Ergänzend gilt: Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher offenen Forderungen. Art und Umfang der Nutzung (insbesondere räumlich, zeitlich, inhaltlich, medial sowie Exklusivität) richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen der Nutzungsrechte bedürfen der Schriftform.
5.Vergütung
Der Auftraggeber zahlt nicht lediglich das Endergebnis, sondern den gesamten Arbeitsprozess. Hierzu gehören auch administrative Tätigkeiten und die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Dritten sofern diese eingebunden werden müssen. Dem Auftragnehmer entstehen durch erhöhten Aufwand nur dann Mehrkosten, wenn diese vorab besprochen und vom Auftraggeber bestätigt wurden.
5. Zahlungen
Rechnungen, unabhängig ob Anzahlung, Abschlussrechnung, Abschlagrechnung, oder Vorkasse-Rechnung, müssen binnen 14 Kalendertage ab Erhalt der Rechnung erfolgen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich digital per E-Mail.
Ergänzend gilt: Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB sowie eine Mahnpauschale von 5,00 € pro Mahnung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
6. Haftung
Der Auftragnehmer handelt immer nach
bestem Wissen und Gewissen. Zusätzlich werden Tools verwendet, die Texte auf ihre Richtigkeit prüfen. Vor Abschluss eines jeden Auftrags wird dem Auftraggeber das Werk zu Ansicht zur Verfügung gestellt und bedarf einer schriftlichen Abnahme (postalisch oder per E-Mail) seitens des Auftraggebers. Ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit des Werkes selbst sowie der Inhalte des Werkes. Ein Erstattungsanspruch bei der nachträglichen Sichtung etwaiger Unstimmigkeiten oder Fehler besteht nicht.
Ergänzend gilt: Der Auftraggeber ist verpflichtet, das bereitgestellte Werk unverzüglich zu prüfen und dem Auftragnehmer innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich etwaige Mängel mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt das Werk als abgenommen (Abnahmefiktion). Bei berechtigten Mängeln steht dem Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung zu; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
7. Deadline / Auftragsdauer
Sofern vom Auftraggeber keine Deadline vorgegeben wird, welche vom Auftragnehmer bestätigt wurde, liegt keine Deadline vor. Es kann im Nachhinein eine Deadline festgelegt werden. Diese muss jedoch von beiden Seiten bestätigt werden.
Sofern keine Deadline vorhanden, wird dem Auftraggeber immer zu Beginn eines Auftrags eine Zeitplanung mitgeteilt.
Deadlines und Zeitplanungen können sich unter dem Einfluss höherer Gewalt verschieben und führen nicht zum Vertragsbruch. Auch im Falle von schwerer Krankheit, Störung der Telekommunikation, des Computers oder der Software können sich Deadlines und Zeitplanungen um die entsprechende Zeit verlängern.
8. Mitwirkungspflicht
Mit dem Zustandekommen des Auftrags stimmt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht zu. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer sämtliche Informationen wie Inhalte, Texte, Vorstellungen, Wünsche, Bilder, Grafiken, Symbole etc. in gängigen gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser die Rechte für die entsprechenden Daten besitzt und die Weiterverarbeitung dieser gestattet ist.
Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, dass dieser bei entsprechenden Rückfragen, Absprachen, Abnahmen und Modalitäten des Auftrags zur Verfügung steht. Das Ausbleiben einer Rückmeldung, ohne Nennung von Gründen, kann nach 14 Kalendertagen (ab Beginn der Frist durch Fragestellung des Auftragnehmers) zur Folge haben, dass eine vereinbarte Deadline nicht weiter eingehalten werden kann. Des Weiteren kann der Auftragnehmer nach 30 Kalendertagen (ab Beginn der Fragestellung) den bestehenden Auftrag per sofort und somit vorzeitig beenden. Der Auftragnehmer rechnet im Zuge dessen die bisher getätigte Arbeit ab und stellt diese in Rechnung, sofern diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern es hierdurch zu einer Überzahlung gekommen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann.
Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung
der während des Auftrags entstandenen Werke
gestattet ist.
10. Vorzeitige Beendigung eines Auftrags
10.1 Beendigung durch den Auftraggeber
Von einer vorzeitigen Beendigung eines Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag bereits begonnen hat. Ein Auftrag kann jederzeit vorzeitig beendet werden. Eine Begründung hierfür ist nicht nötig. Der Auftragnehmer rechnet im Zuge dessen die bisher getätigte Arbeit ab und stellt diese in Rechnung, sofern diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern es hierdurch zu einer Überzahlung gekommen ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann. Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung der während des Auftrags entstandenen Werke gestattet ist.
Ausgenommen hiervon sind Aufträge, welche mehrere Werke beinhalten. Sofern hiervon bereits fertige Werke vorliegen. In diesem Fall werden die dafür im Auftrag festgehaltenen Gebühren für die Nutzungsrechte berechnet und ebenfalls in Rechnung gestellt.
10.2 Beendigung durch den Auftragnehmer
Von einer vorzeitigen Beendigung eines Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag bereits begonnen hat. Ein Auftrag kann jederzeit, jedoch nur mit entsprechender Begründung vorzeitig beendet werden. Gründe hierfür können sein:
- Vertrauensbruch
- Vertragsbrüche
- Stagnierung des Auftrags
Der Auftragnehmer rechnet im Zuge
dessen die bisher getätigte Arbeit ab
und stellt diese in Rechnung, sofern
diese nicht bereits gezahlt wurde. Sofern
es hierdurch zu einer Überzahlung
gekommen ist, verpflichtet sich der
Auftragnehmer die entsprechende Differenz zurückzuzahlen. Zudem kann eine Ausfallgebühr des Auftrags
anfallen, welche den Gesamtbetrag des ursprünglichen Auftrags erreichen aber nicht überschreiten kann.
Ausgenommen hiervon sind die Gebühren für die aufgeführten Nutzungsrechte. Diese werden insofern nicht berechnet, da kein Endgültiges Werk entstanden ist und somit auch keine Nutzung der während des Auftrags entstandenen Werke gestattet ist.
11. Stagnation eines Auftrags
Von einem stagnierenden Auftrag wird gesprochen, wenn der Auftraggeber das nötige Pausieren eines Auftrags kommuniziert, der Auftrag jedoch auch innerhalb von 6 Monaten ab Beginn der Pause nicht fortgesetzt werden kann.
12. Stornierung von erteilten Aufträgen
Von einer Stornierung eines erteilten Auftrags wird gesprochen, wenn die Arbeit an dem Auftrag noch nicht begonnen hat. Das Stornieren eines Auftrags seitens des Auftraggebers ist nur unter Kulanzumständen möglich. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung. Das Berechnen einer Ausfallgebühr liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann 50% des im Auftrag vereinbarten Gesamtbetrages exkl. Gebühren für Nutzungsrechte nicht überschreiten.
13. Eigenwerbung & Referenzen
Der Arbeitsprozess bzgl. des Auftrags vom Auftraggeber darf zur Eigenvermarktung vom Auftragnehmer veröffentlich werden. Hierbei werden keine internen Details sowie Informationen, die das Veröffentlichen des Werkes vom Auftraggeber selbst beeinflussen könnten, preisgegeben. Der Auftraggeber kann jederzeit einfordern, dass gewisse Prozesse nicht präsentiert werden dürfen oder vorab gesichtet werden müssen. Hierfür ist der Auftragnehmer unaufgefordert vom Auftraggeber zu kontaktieren. Das Verwenden des finalen Werkes vom Auftragnehmer, zu eigenen Referenzzwecken sowie für die Eigenvermarktung und das eigene Portfolio ist grundlegend gestattet.
Es findet keine Veröffentlichung des finalen Werkes statt, bevor dieses nicht selbst vom Auftraggeber veröffentlich wurde. Entwürfe, Skizzen, Montagen, Mock-Up‘s, und Präsentationen sind während sowie auch nach dem Auftrag Eigentum des Auftragnehmers. Es besteht kein Anrecht auf die Aushändigung der Dateien gegenüber dem Auftraggeber. Ebenfalls ist es der Auftragnehmer jederzeit gestattet die genannten Werke zur Eigenvermarktung und zu Referenzzwecken zu verwenden.
Ergänzend gilt: Bei sensiblen Projekten können die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und/oder eine Sperrfrist für Veröffentlichungen in Schriftform vereinbaren.
14. Übergabe
Die Übergabe der Dateien erfolgt immer wie im Auftrag vorgesehen. Eine Auslieferung der Rohdaten ist nicht, sofern nicht anders im Auftrag/Angebot vereinbart, vorgesehen.
15. Provider- und Internetdienstleistungen
15.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Providerdienstleistungen können durch den Auftragnehmer auch über Dritte erbracht werden.
15.2. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten und/oder nach seinen Informationen für Ihn vom Auftragnehmer erstellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen anderes Recht verstoßen. Der Auftragnehmer behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf dem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwaigen vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil angeblich fremde Rechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Webseiten, die Rechte Dritter verletzen könnten, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Auftraggebern wird der Auftragnehmer unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen.
Für den Fall, dass der Auftraggeber den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Auftragnehmer die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiermit frei.
15.3. Soweit Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers auch die Beschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber der Organisation zur Domainvergabe, dem (DENIC), lediglich als Vermittler tätig. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggebern beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Auftraggeber den Medienberater hiermit frei.
15.4. Der Auftragnehmer weist den Auftraggebern durch diese AGB ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass der Auftragnehmer das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Auftraggeber deshalb selbst Sorge.
15.2. Für Schäden haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn der Auftragnehmer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung des Auftragnehmers auf solche typischen Schäden begrenzt, die für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Für technische Ausfälle, die eine Darstellung im Internet für eine absehbare Zeit verhindern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Haftung des Auftragnehmers wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Auftraggebers oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
15.6. Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber oder im Auftrag des Auftraggebers für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Auftraggeber ein nichtausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
15.7. Vom Auftragnehmer erstellte Websites werden kompatibel für die aktuellen zurückliegenden zwei Browserversionen erstellt. Sollen die Websites auch ältere Browserversionen unterstützen oder kompatibel zum Internet Explorer oder anderen Browsern mit einem Verbreitungsgrad von weltweit unter 2% erstellt werden, bedarf es einer gesonderten vertraglich fixierten Vereinbarung.
16. Workshops
16.1 Datenschutz
Zur Durchführung von digitalen Workshops wird der Drittanbieter Google Meet verwendet. Es gelten hierbei die entsprechenden Datenschutzrichtilinien von Google selbst, welche unter dem folgenden Link im Detail aufgeführt sind: https://policies.google.com/privacy. Mit der Unterschrift eines Auftrags, welcher einen Workshop beinhaltet, oder mit der direkten Buchung eines Workshops,erklärt sich der Auftraggeber mit den Danteschutzbestimmung des Drittanbieters einverstanden.
16.2 Teilnahme
Um die Teilnahme zu gewährleisten, verpflichtet sich der Teilnehmer, sofern von ihm beeinflussbar, für eine stabile Internetverbindung zu sorgen, sodass der Workshop stattfinden kann. Der Teilnehmer erhält kurz vor Beginn, an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse einen Link zu betreten des Workshops über Google Meet. Ein Google Konto ist hierfür nicht notwendig.
16.3 Bezahlung
Die Bezahlung von Workshop findet immer zu 100% per Vorkasse statt und bis zu 24 Stunden vor Workshop-Beginn auf dem Konto des Auftragnehmers eingegangen sein. Sofern dies nicht der Fall ist, liegt es im Ermessen des Auftragnehmers die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt zu akzeptieren oder einen neuen Terminvorschlag zu unterbreiten. Dies geschieht unter berücksichtig von Punkt 16.5.
16.4 Stornierung
Von einer Stornierung eines erteilten Auftrages, welcher einen Workshop beinhaltet, oder eines gebuchten Workshops, wird gesprochen, wenn der Workshop noch nicht begonnen hat. Das Stornieren eines Auftrags seitens des Auftraggebers ist nur unter Kulanzumständen möglich. Es besteht grundsätzlich kein Recht auf Stornierung. Das Berechnen einer Ausfallgebühr liegt im Ermessen des Auftragnehmers und kann 50% des im Auftrag vereinbarten Gesamtbetrages nicht überschreiten.
16.5 Terminverschiebung
Das Verschieben des Termins ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sofern der Termin noch 24 Stunden vor Beginn des Workshops liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung kostenfrei unter Kulanzumständen zustimmen. Sofern der Beginn des Workshops weniger als 24 Stunden in der Zukunft liegt, kann der Auftragnehmer einer Terminverschiebung mit einer Berechnung von 55 Euro zzgl. MwSt. unter Kulanzumständen zustimmen.
16.6 Materialien/Unterlagen
Sofern Unterlagen und Materialien im Zuge des Workshops oder in Verbindung mit dem Workshop, vor, währenddessen oder im Anschluss an den Workshop übergeben werden, sind diese urheberrechtlich geschützt und dienen ausschließlich der persönlichen Information des Teilnehmers. Jedwede sonstige Nutzung, die Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung/Reproduktion sind untersagt.
16.7 Aufzeichnung
Der Auftragnehmer ist grundsätzlich mit dem Buchen des Workshops oder der Erteilung des Auftrags berechtigt den Workshop aufzuzeichnen und zu anderen Schulungszwecken oder zur Eigenvermarktung zu nutzen. Sofern dies von Auftraggeber nicht gewünscht ist, kann der Aufzeichnung jeder Zeit, auch im Nachgang an den Workshop, widersprochen werden.
17. Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Gleiches gilt für Vertragslücken. Anstelle von unwirksamen Bestimmungen, sollen die dieser an den nächsten gelegenen gesetzlichen Regelungen treten, welche im Sinne des Auftragnehmers und Auftraggebers gelegen hätten.
Ergänzend gilt: Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: 11.10.2025
